ARCHITEKTUR UND PLANUNG
Jedes Bauvorhaben ist entsprechend dem Baurecht und den aktuellen Regeln der Technik zu planen und auszuführen.
Für die Inanspruchnahme von KfW-Förderungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren muss ein zugelassener Sachverständiger beteiligt werden. Die Aufgabe des Sachverständigen ist die unabhängige Beratung, Energetische Fachplanung und Baubegleitung für die geförderten Maßnahmen. Für die KfW ist die richtlinienkonforme Planung und Ausführung durch den Sachverständigen durch die sogenannten "Bestätigung zum Antrag", BzA, und die "Bestätigung nach Durchführung", BnD zu bestätigen.
Dies gilt für die KfW-Programme 151/152/276 (Kredit) als auch für die KfW-Zuschuss-Programme 430/431/433.
Wenn eine Energetische Modernisierung durch die KfW gefördert wird, besteht gleichzeitig die Möglichkeit, die Energetische Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50% der Kosten von der KfW fördern zu lassen (Programm Nr. 431).